Hitzefrei

Beschluss der Schulkonferenz vom 21.09.2015:
Die Schulkonferenz beschließt einstimmig folgende Vorgehensweise zum Thema ‚ Hitzefrei‘: Sollten in den Unterrichtsräumen hohe sommerliche Temperaturen zu starken Belastungen führen und ein ordentlicher Unterricht nicht möglich ist, kann der Unterricht am Nachmittag für die Schülerinnen und Schüler der Sek I abgesagt werden. Eine Entscheidung darüber kann immer erst am Vormittag unter Berücksichtigung der Wetter-Vorhersagen getroffen werden und wird umgehend auf der Schulhomepage veröffentlicht. Die Schülerinnen und Schüler können in diesem Fall das Mittagessen noch in der Mensa einnehmen. Da zusätzliche Busse nicht geordert werden können, kann es zu Engpässen im Busverkehr kommen. Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 und 6, die auf Betreuung angewiesen sein, stellt die Schule bis zum regulären Unterrichtsende die Aufsicht sicher. Die Schule wird über die Klassenlehrer von den Eltern eine entsprechende schriftliche Rückmeldung erbitten. Die Regelung ist auf andere extreme Witterungsverhältnisse (z.B. Glatteis, Sturmwarnungen
anzuwenden.


Informationen zum Thema:

Quelle: https://bass.schul-welt.de/pdf/15402.pdf?20200811155731

Bereinigte amtliche Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften des Landes NordrheinWestfalen (BASS), 12-52 Nr. 1 4.5 Hitzefrei, extreme Witterungsverhältnisse, Stand: August 2020.
Runderlass d. Kultusministeriums v. 22.05.1975 (GABl. NW. S. 345) :
„Wird der Unterricht bei heißem Wetter durch hohe Temperaturen in den Schulräumen beeinträchtigt, entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter, ob Schülerinnen und Schülern Hitzefrei gegeben wird. Als Anhaltspunkt ist von einer Raumtemperatur von mehr als 27 °C
auszugehen. Beträgt die Raumtemperatur weniger als 25 °C, darf Hitzefrei nicht erteilt werden. Schülerinnen und Schüler der Grundschule und der Jahrgangsstufen 5 und 6 dürfen nur nach Absprache mit den Eltern vor dem regulären Unterrichtsschluss entlassen werden. Die besonderen
örtlichen Gegebenheiten der jeweiligen Schule (Ganztagsbetrieb, Fahrplan der Schülerbusse) sind zu berücksichtigen. Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II erhalten kein Hitzefrei. Wenn im Einzelfall einer Schülerin oder einem Schüler die Gefahr einer gesundheitlichen Schädigung droht
(Kreislaufbeschwerden, Hitzestau), so ist sie oder er vom Unterricht zu befreien. Auf die bei hohen Temperaturen verminderte Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler ist Rücksicht zu nehmen, Klassenarbeiten sollen nach Möglichkeit nicht geschrieben werden. Die Regelungen sind auf andere extreme Witterungsverhältnisse (z.B. Glatteis, Sturmwarnungen) entsprechend anwendbar.

Diese Informationen zu Thema „Hitzefrei“ können Sie hier auch downloaden.