Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schüler und Schülerinnen,
die Stadt Rheinbach bittet uns, Ihnen und euch folgende Informationen des Rhein-Sieg-Kreises zeitnah mitzuteilen. Die nachfolgenden Regelungen gelten vom 11. bis 29.01.2021.
„Die erforderlichen Informationen des Ministeriums zum Schulbetrieb in NRW ab Montag 11. Januar 2021 liegen nun vor, es erfolgt allein bei Bedarf eine „Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6“, zudem können „zwingend zu schreibende Klausuren und Prüfungen“ allein in der Oberstufe von Gymnasien und Gesamtschulen stattfinden.
Auf dieser Grundlage wurde durch den Rhein-Sieg-Kreis als Aufgabenträger für den ÖPNV mit den Verkehrsunternehmen RSVG und RVK die Schülerbeförderung im Rhein-Sieg-Kreis vom 11. bis einschließlich 29. Januar 2021 abgestimmt.
Diese erfolgt sowohl bei der RSVG als auch bei der RVK grundsätzlich nach dem Fahrplan Mo-Fr FERIEN, d.h. alle schulbezogenen Fahrten (in den Fahrplänen Fußnote „nur an Schultagen“) entfallen. Schülerinnen und Schüler nutzen bei Bedarf die nach Ferienfahrplan stattfindenden alternativen Fahrtmöglichkeiten. Darüber hinaus werden einzelne Fahrten zur Schülerbeförderung für einzelne Schulen nur nach erfolgter Abstimmung und allein in begründeten Ausnahmefällen durchgeführt. Dieses Vorgehen erfolgt in Abstimmung mit den Nachbaraufgabenträgern Stadt Bonn und Stadt Köln sowie den Verkehrsunternehmen SWBV und KVB.
f.d.SL MUM