Liebe Eltern,
vom Gesundheitsamt erhielten wir nach Beendigung der angeordneten Quarantänezeit die offizielle „Entwarnung“ unserer Quarantänesituation. Alle in diesem Zusammenhang Getesteten sind negativ und wurden direkt mit einem Schreiben des Gesundheitsamts durch die Schule informiert.
Ich bin erleichtert, dass unsere Schule ohne weitere Kranke durch diese Krise gekommen ist und hoffe mit Ihnen, dass die Notwendigkeit einer Maßnahme nicht wieder auftritt und wir alle gesund bleiben!
Daher bitte ich Sie dringend, nachfolgende Informationen zu beachten und entsprechend vorzugehen:
Was ist zu tun, wenn Ihr Kind Erkältungssymptome hat, z. B. Schnupfen, und/oder sich krank fühlt?
Im Bildungsportal des Schulministerium finden Sie ein Schaubild, das Eltern eine Empfehlung gibt, was bei einer Erkrankung ihres Kindes zu beachten ist. Es ist Ihnen und uns eine erste Hilfestellung zu Ihrer Orientierung:
Wenn Sie Ihr Kind morgens telefonisch im Sekretariat krank melden, schildern Sie bitte kurz die Situation, damit eventuell weitere notwendige Maßnahmen besprochen werden können.
2. Auch Schnupfen kann nach Aussage des Robert-Koch-Instituts zu den Symptomen einer COVID-19-Infektion gehören. Angesichts der Häufigkeit eines einfachen Schnupfens empfehlen wir unter Bezugnahme auf § 43 Absatz 2 Satz 1 SchulG, dass eine Schülerin oder ein Schüler mit dieser Symptomatik ohne weitere Krankheitsanzeichen oder Beeinträchtigung ihres Wohlbefindens zunächst für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden soll. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, nimmt die Schülerin oder der Schüler wieder am Unterricht teil.
3. Kommen weitere Symptome wie Husten, Fieber etc. hinzu, ziehen Sie bitte einen Arzt zu Rate und klären Sie ab, ob Ihr Kind weiter zur Schule gehen darf.
4. Schüler*innen, die im Schulalltag COVID-19-Symptome (wie insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinn) aufweisen, sind ansteckungsverdächtig. Sie werden daher zum Schutz der Anwesenden unmittelbar und unverzüglich, veranlasst durch die Schulleitung, von den Eltern abgeholt. Auch hier orientieren wir uns an dem oben genannten Schaubild .
5. Sollte Ihr Kind eine Aufforderung zum Test erhalten haben und in Quarantäne gehen müssen, ist die Schulleitung über das Sekretariat umgehend zu informieren. In diesem Fall nimmt Ihr Kind am Distanzlernen teil. Die Klassenlehrer*innen erhalten die Information über das Sekretariat und geben diese an die Fachlehrer*innen weiter.
6. Das Ergebnis der Testung ist in jedem Fall ebenfalls umgehend der Schule mitzuteilen.
7. Alle anderen Lehrkräfte, Eltern, Schüler werden allgemein über relevante Corona-bedingte Entwicklungen in bestimmten Klassen und Lerngruppen informiert.
Bitte beachten Sie außerdem folgende Hinweise zu Aufgaben für erkrankte Schüler*innen und solche im Distanzlernen, z.B. wegen Quarantäne.
Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen „krank“ und „Unterricht in Distanz“.
1. Erkrankte Schüler*innen informieren sich, soweit es ihre Erkrankung zulässt und der Genesung nicht im Weg steht, am besten über einen Freund/eine Freundin über die Unterrichtsinhalte und Aufgaben. Dies kann in der Sekundarstufe I in den Klassen vereinbart werden, in der Oberstufe werden es die Schüler*innen eigenständig organisieren.
Es ist nicht vorgesehen, dass Eltern Lehrkräfte über den TEAMS-Account der Kinder anschreiben, um nach Aufgaben und Materialien zu fragen.
2. Schüler*innen im Distanzlernen, z. B. in Quarantäne, erhalten tageweise oder wochenweise Aufgaben über TEAMS, die Material und Inhalte aus dem Präsenzunterrichts enthalten. Sie reichen die Ergebnisse über TEAMS ein und erhalten dazu eine Rückmeldung durch die Lehrkräfte.
Mit den besten Wünschen für Sie und Ihre Familien
grüßt Sie
Elke Dietrich-Rein