Beitragsammlung „Corona-Infos“

Sep 24th, 2020 | By | Category: Aktuelles, Archiv, Infos, Start

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen,

in diesem Beitrag haben wir alle Informationen rund um das Thema Umgang mi der Corona-Situation an unserer Schule zusammen gefasst. Hier finden sich Hinweise zur Wiederaufnahme des Mensabetriebes, aktuelle Empfehlungen für Eltern bei Kindern mit Erkältungssymptomen und Regelungen zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung.

Weitere Informationen finden sich unter der Seite „Service/Corona-Infos“ auf dieser Homepage. http://alt.ge-rheinbach.de/infos-zu-corona/

f.d.SL MUM

24.09.20: Entwarnung bei der Quarantänesituation und Umgang mit Erkältungssymptomen

Liebe Eltern,

vom Gesundheitsamt erhielten wir nach Beendigung der angeordneten Quarantänezeit die offizielle „Entwarnung“ unserer Quarantänesituation. Alle in diesem Zusammenhang Getesteten sind negativ und wurden direkt mit einem Schreiben des Gesundheitsamts durch die Schule informiert.

Ich bin erleichtert, dass unsere Schule ohne weitere Kranke durch diese Krise gekommen ist und hoffe mit Ihnen, dass die Notwendigkeit einer Maßnahme nicht wieder auftritt und wir alle gesund bleiben!

Daher bitte ich Sie dringend, nachfolgende Informationen zu beachten und entsprechend vorzugehen:

Was ist zu tun, wenn Ihr Kind Erkältungssymptome hat, z. B. Schnupfen,  und/oder sich krank fühlt?

Im Bildungsportal des Schulministerium finden Sie ein Schaubild, das Eltern eine Empfehlung gibt, was bei einer Erkrankung ihres Kindes zu beachten ist. Es ist Ihnen und uns eine erste Hilfestellung zu Ihrer Orientierung:

(https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/elterninfo-wenn-mein-kind-zuhause-erkrankt-handlungsempfehlung).

Wenn Sie Ihr Kind morgens telefonisch im Sekretariat krank melden, schildern Sie bitte kurz die Situation, damit eventuell weitere notwendige Maßnahmen besprochen werden können.

2.      Auch Schnupfen kann nach Aussage des Robert-Koch-Instituts zu den Symptomen einer COVID-19-Infektion gehören. Angesichts der Häufigkeit eines einfachen Schnupfens empfehlen wir unter Bezugnahme auf § 43 Absatz 2 Satz 1 SchulG, dass eine Schülerin oder ein Schüler mit dieser Symptomatik ohne weitere Krankheitsanzeichen oder Beeinträchtigung ihres Wohlbefindens zunächst für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden soll. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, nimmt die Schülerin oder der Schüler wieder am Unterricht teil.

3.      Kommen weitere Symptome wie Husten, Fieber etc. hinzu, ziehen Sie bitte einen Arzt zu Rate und klären Sie ab, ob Ihr Kind weiter zur Schule gehen darf.

4.      Schüler*innen, die im Schulalltag COVID-19-Symptome (wie insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinn) aufweisen, sind ansteckungsverdächtig. Sie werden daher zum Schutz der Anwesenden unmittelbar und unverzüglich, veranlasst  durch die Schulleitung, von den Eltern abgeholt.  Auch hier orientieren wir uns an dem oben genannten Schaubild .

5.      Sollte Ihr Kind eine Aufforderung zum Test erhalten haben und in Quarantäne gehen müssen, ist die Schulleitung über das Sekretariat umgehend zu informieren. In diesem Fall nimmt Ihr Kind am Distanzlernen teil.  Die Klassenlehrer*innen erhalten die Information über das Sekretariat und geben diese an die Fachlehrer*innen weiter.

6.      Das Ergebnis der Testung ist in jedem Fall ebenfalls umgehend der Schule mitzuteilen.

7.      Alle anderen Lehrkräfte, Eltern, Schüler werden allgemein über relevante Corona-bedingte Entwicklungen in bestimmten Klassen und Lerngruppen informiert.

Bitte beachten Sie außerdem folgende Hinweise zu Aufgaben für erkrankte Schüler*innen und solche im Distanzlernen, z.B. wegen Quarantäne.

Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen „krank“ und „Unterricht in Distanz“.

1.      Erkrankte Schüler*innen informieren sich, soweit es ihre Erkrankung zulässt und der Genesung nicht im Weg steht, am besten über einen Freund/eine Freundin über die Unterrichtsinhalte und Aufgaben. Dies kann in der Sekundarstufe I in den Klassen vereinbart werden, in der Oberstufe  werden es die Schüler*innen eigenständig organisieren.

Es ist nicht vorgesehen, dass Eltern Lehrkräfte über den TEAMS-Account der Kinder anschreiben, um nach Aufgaben und Materialien zu fragen.

2.       Schüler*innen im Distanzlernen, z. B. in Quarantäne, erhalten tageweise oder wochenweise Aufgaben über TEAMS, die Material und Inhalte aus dem Präsenzunterrichts enthalten. Sie reichen die Ergebnisse über TEAMS ein und erhalten dazu eine Rückmeldung durch die Lehrkräfte.

Mit den besten Wünschen für Sie und Ihre Familien

grüßt Sie

Elke Dietrich-Rein

22.09.20: Mensa im Probebetrieb

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen,

am Standort 1 wird der Mensabetrieb vom 28.09.2020 bis zum 09.10.2020 testweise an den Langtagen Montag, Mittwoch und Donnerstag wiederaufgenommen.

Angeboten werden ein vegetarisches und ein fleischhaltiges warmes Gericht. Von 13:15 Uhr bis 13:45 Uhr haben die Stufen 5 und 8, zwischen 13:45 Uhr und 14:15 Uhr die Jahrgangsstufen 6 und 7 Zutritt zur Mensa. Für jede Jahrgangsstufe ist ein eigener, räumlich abgegrenzter Tischbereich ausgewiesen, nur dieser darf von den beschriebenen Schülergruppen genutzt werden. Voraussetzung für den Besuch der Mensa durch die Schülerinnen ist eine Online-Vorbestellung der Mahlzeit. Diese muss spätestens am Vortag bis 15 Uhr erfolgt sein, für den
Montag erfolgt die Bestellung bis Freitag, 15 Uhr.

Kurzfristige Stornierungen wegen Krankheit können bis 8.00 Uhr des betreffenden Tages getätigt werden. Zutritt zur Mensa haben somit ausschließlich die Schülerinnen, welche im Vorfeld ein warmes Essen bestellt haben. Schülerinnen, die keine Vorbestellung getätigt haben, können kein Essen erhalten und dürfen demzufolge die Mensa in der Mittagspause nicht betreten. Die Servicekräfte des Caterers nutzen bei der Speiseausgabe die Vorbestellungslisten. Dies entspricht hygienischen und organisatorischen Vorgaben. An den oben genannten Langtagen ist der Kiosk mittags geschlossen, Schülerinnen, die nicht am bestellten Mittagessen teilnehmen, können in den beiden Vormittagspausen im Kiosk einkaufen. Schülerinnen, die kein warmes Essen vorbestellt haben, können in Regenpausen (diese werden durch die Schulleitung bekannt gegeben) in ihren Klassenräumen (nur im Klassenverbund) an ihren festen Plätzen ihr mitgebrachtes Essen einnehmen. Bei gutem Wetter kann das selbst mitgebrachte Essen in den Außenbereichen auf dem Schulhof verzehrt werden. Hierbei sind die Abstandsregeln zu beachten.

Nach Abschluss der Testphase am 09.10. und mit Beginn der Herbstferien werden die Schüler*innen und Eltern gebeten, eine Rückmeldung zu dem Testbetrieb zu geben. Dies erfolgt über die Klassenpflegschaftsvorsitzenden.
Aktuell und mit Dringlichkeit prüft die Stadt Rheinbach als Schulträger die Möglichkeit, für beide Standorte weitere zusätzliche Sitzmöglichkeiten im Außenbereich zu schaffen. Wichtig ist hierbei, dass diese standsicher sind und Mindestabstände (u.a. beim Verzehr mitgebrachter Speisen) sicher-stellen. Wir hoffen hier in Kürze Vorschläge zu hören.

An Standort 1 steht die Stadthalle nach Aussage der Stadt Rheinbach für eine kontinuierliche Nutzung für Mittagspausen, insbesondere bei Regenwetter, aus terminlichen Gründen nicht zur Verfügung. Zudem wäre auch eine Aufsicht dort nicht realisierbar.

Am Standort 2 bleibt der Kioskbetrieb in unserem Schulgebäude vorerst aufrechterhalten, die Mensa des städtischen Gymnasiums ist weiterhin geschlossen,. Da die Anzahl der Mittagessen in den höheren Jahrgangs-stufen erfahrungsgemäß deutlich abnimmt und die Mittagspause des städtischen Gymnasiums nach unseren Informationen verkürzt wurde, ist
es derzeit schwer, einen Caterer zu finden, welcher einen solch eingeschränkten Mensabetrieb anzubieten bereit ist.

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen, mit diesen – testweisen – Reglungen versuchen wir dem vielfachen Wunsch, auch in CoronaZeiten einen Mensabetrieb mit warmer Verpflegung anzubieten, umzusetzen. Trotz aller Planung müssen wir hier zunächst Erfahrungen sammeln, ob dies in der dargestellten Form umsetzbar ist, und sind auf die Rückmeldung der Schülerinnen und Eltern angewiesen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören und diese Konzepte mit Ihnen weiterzuentwickeln.

Mit freundlichen Grüßen
im Namen des Schulleitungs-Teams
E. Dietrich-Rein, Schulleiterin

07.09.20: Empfehlung für Eltern bei Erkältungssymptomen des Kindes

Liebe Eltern,

In der derzeitigen Situation stellt sich vermehrt die Frage, wie vorzugehen ist, wenn Ihr Kind Erkältungssymptome, z.B. Schnupfen aufweist. Im Bildungsportal steht ein Schaubild, (https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/elterninfo-wenn-mein-kind-zuhause-erkrankt-handlungsempfehlung), das Eltern eine Empfehlung gibt, was bei einer Erkrankung ihres Kindes zu beachten ist und ist eine erste Hilfestellung zu Ihrer Orientierung.

Unsere Schule orientiert sich an diesen Vorgaben und wir empfehlen daher dringend folgende Vorgehensweise:

  1. Auch Schnupfen kann nach Aussage des Robert-Koch-Instituts zu den Symptomen einer COVID-19-Infektion gehören. Angesichts der Häufigkeit eines einfachen Schnupfens empfehlen wir unter Bezugnahme auf § 43 Absatz 2 Satz 1 SchulG, dass eine Schülerin oder ein Schüler mit dieser Symptomatik ohne weitere Krankheitsanzeichen oder Beeinträchtigung ihres Wohlbefindens zunächst für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden soll. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, nimmt die Schülerin oder der Schüler wieder am Unterricht teil. Kommen jedoch weitere Symptome wie Husten, Fieber etc. hinzu, ist eine diagnostische Abklärung zu veranlassen.
  2. Vor Betreten der Schule, also bereits im Elternhaus, muss abgeklärt sein, dass die Schülerinnen und Schüler keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung aufweisen. Sollten entsprechende Symptome vorliegen, ist eine individuelle ärztliche Abklärung vorrangig und die Schule zunächst nicht zu betreten.
  3. Schülerinnen und Schüler, die im Schulalltag COVID-19-Symptome (wie insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinn) aufweisen, sind ansteckungsverdächtig. Sie werden daher zum Schutz der Anwesenden gemäß § 54 Absatz 3 SchulG – bei Minderjährigen nach Rücksprache mit den Eltern – unmittelbar und unverzüglich von der Schulleitung nach Hause geschickt oder von den Eltern abholen lassen. Bis zum Verlassen der Schule werden sie getrennt untergebracht und angemessen beaufsichtigt. Die Schulleitung nimmt mit dem Gesundheitsamt Kontakt auf. Dieses entscheidet über das weitere Vorgehen. Ein genauer Ablaufplan ist den Schulen landesweit zur Verfügung gestellt worden.

31.08.20: Infos zum Schulunterricht in Corona-Zeiten ab dem 1.9.2020

Nach den neuesten Informationen des Schulministeriums, die uns am 31.08.2020 nach Schulschluss erreicht haben, endet die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) während des Unterrichts am Sitzplatz mit dem heutigen Tag. Weiterhin jedoch gilt die Maskenpflicht auch im Klassenraum, sobald der eigene Sitzplatz verlassen wird. Auch in Schulgebäuden und auf dem Schulgelände außerhalb des Unterrichts bleibt die Maskenpflicht bestehen.

In Pausenzeiten darf auf die MNB beim Essen und Trinken verzichtet werden, sofern der Mindestabstand eingehalten wird. Dies gilt nicht auf dem festen Sitzplatz im Klassenraum.

Grundsätzlich wollen wir an unserer Schule weiterhin den Gedanken der Vorsicht, der gegenseitigen Rücksichtnahme und des Verantwortungsbewusstseins für die Sicherheit und Gesundheit aller in den Vordergrund stellen und uns entsprechend verhalten.

Daher appelliert die Schulkonferenz als höchstes Gremium unserer Schule deshalb dringend an alle Schülerinnen und Schülern sowie an die Lehrkräfte, während des Unterrichts soweit wie möglich weiterhin freiwillig eine Mund-Nase-Bedeckung (Maske) zu tragen.

Das Abstandsgebot von mindestens 1.5 m, das Gebot zum regelmäßigen Händewaschen und die Einhaltung einer festen Sitzordnung, die nach wie vor dokumentiert werden muss, sind weiterhin zu berücksichtigen.

In Klassen und Kursen, in denen Schülerinnen und Schüler aus Risikogruppen nun wieder am Präsenzunterricht teilnehmen,  sind diese Schülerinnen und Schüler  zusätzlich zum Eigenschutz zu schützen. Die Klassenleitungen bzw. Kursleitungen werden im Gespräch im Einzelfall einschätzen, wie dies zu gewährleisten ist. Dies kann ein besonderer Sitzplatz im Bereich eines geöffneten Fensters sein, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes durch Sitzpartner/die Schüler in der Nähe oder durch eine größere bzw. die gesamte Gruppe. Dies soll auch mit den verantwortlichen Erziehungsberechtigten beraten werden.

Auch Lehrkräfte, die zu einer Risikogruppe gehören und nun wieder im Präsenzunterricht unterrichten, sind besonders zu schützen. Das freiwillige Tragen einer MNS im Unterricht auch durch die Schülerinnen und Schüler ist in diesem Fall besonders angeraten. Sollten Lehrkräfte in ihren Klassen oder Kursen diese Bitte äußern, appelliere ich an die Solidarität aller Beteiligten, diesem Wunsch nach zusätzlichem Schutz nachzukommen.

Wir bitten Sie, liebe Eltern, in diesem Sinne mit Ihren Kindern zu sprechen, sie von der Notwendigkeit des Maskentragens auch unter den neuen Bedingungen zu überzeugen und dem Appell der Schulkonferenz zu folgen – mit Rücksicht auf alle am Unterricht beteiligten Personen.

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