Herzlich willkommen zurück in der Schule!

Mai 22nd, 2020 | By | Category: Aktuelles, Archiv, Infos, Start

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler!

Wir freuen uns auf die Rückkehr aller Klassen ab dem 26.05.2020 und werden unter Berücksichtigung der erforderlichen Abstandsregelungen und Hygienevorgaben in Teilgruppen, wie bereits in den vergangenen Wochen, an beiden Standorten der Schule unterrichten. Den schulinternen Hygieneplan mit zusätzlichen Informationen finden Sie unter ‚Service‘.

Der weitere Ablauf der Schulöffnung gestaltet sich wie folgt:

Die Jahrgänge 5-9 werden bis zu den Sommerferien in Teilgruppen an beiden Standorten im rollierenden System tageweise von der 1.-6. Stunde unterrichtet. Genauere Informationen mit Terminen haben alle Eltern durch die Schule erhalten.

Weiterhin Lernen auf Distanz

Der tageweise Präsenzunterricht wird ergänzt durch Arbeitsaufträge zur häuslichen Arbeit im Distanzlernen.

Wie gewohnt erhalten Ihre Kinder – angepasst an den zeitlichen Umfang des Präsenzunterrichts – wochenweise Arbeitsaufträge per Mail . Weitere digitale Wege der Kontaktaufnahme, des Feedbacks und der Rückmeldungen werden im Rahmen der technischen Möglichkeiten ebenfalls genutzt. Über die bevorstehende Nutzung der Lernplattform Office 365 erhalten Sie in Kürze nähere Informationen durch die Klassenleitung.

Die Lernpläne erhalten Sie wie gewohnt immer freitags. Machen Sie gern von der Möglichkeit Gebrauch, mit dem Klassenleitungsteam Ihres Kindes, auch mit den Fachlehrer*innen direkt in Kontakt zu treten. Alle Mailadressen finden Sie auf unserer Homepage.

Unterrichtsteilnahme von Schülerinnen und Schülern

Sofern Schülerinnen und Schüler in Bezug auf das Corona-Virus (COVID-19) relevante Vorerkrankungen (siehe hierzu III.) haben, entscheiden die Eltern – gegebenenfalls nach Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich mit, dass aufgrund einer Vorerkrankung eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch bei ihrem Kind grundsätzlich möglich ist. Die Art der Vorerkrankung braucht aus Gründen des Datenschutzes nicht angegeben zu werden. Bei volljährigen Schülerinnen und Schülern gelten die vorstehenden Ausführungen entsprechend.

In der Folge entfällt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Diesen Schülerinnen und Schülern sollen Lernangebote für zu Hause gemacht werden (Lernen auf Distanz).

Wie werden vorerkrankte und zur Risikogruppe gehörende (Groß-)Eltern von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen nach Wiederaufnahme des Schulbetriebs vor Corona geschützt?

Sofern eine Schülerin oder ein Schüler mit einem Angehörigen – insbesondere Eltern, Geschwister – in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei diesem Angehörigen eine Corona-relevante Vorerkrankung besteht, so kann eine Beurlaubung nach § 43 Abs. 4 Satz 1 Schulgesetz durch die Schulleiterin oder den Schulleiter schriftlich erfolgen. Die Beurlaubung kann bis längstens zum 31. Juli 2020 (Ende des Schuljahres 2019/2020) ausgesprochen werden. Sie ist mit einem Widerrufsvorbehalt (§ 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Alt. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW) zu versehen.

Die Beurlaubung kann jederzeit durch schriftliche Erklärung seitens der Eltern – oder bei Volljährigkeit durch die Schülerin oder den Schüler selbst – aufgehoben werden. Voraussetzung für die Beurlaubung der Schülerin oder des Schülers ist, dass ein ärztliches Attest des betreffenden Angehörigen vorgelegt wird, aus dem sich die Corona-relevante Vorerkrankung ergibt. Ist der Schulleiterin oder dem Schulleiter diese Vorerkrankung bereits bekannt, so kann von der Vorlage des Attestes abgesehen werden; in diesem Fall ist das Bekanntsein der Vorerkrankung in der schriftlichen Befreiung kurz zu vermerken. Die Schülerin oder der Schüler ist in der Beurlaubung auf mögliche schulische Folgen aufgrund der Beurlaubung aufmerksam zu machen. Mit Blick auf das Erbringen von Prüfungsleistungen wird auf die Ausführungen in der 15. Schulmail vom 18.04.2020 verwiesen.

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html

Bewertung von Leistungen

Alle Leistungen, die im häuslichen Lernen der Jahrgangsstufen 5-9 erbracht werden, können fließen positiv in die Bewertung einfließen. Ausdrücklich dürfen Leistungen nicht negativ in die Bewertung einbezogen werden, z.B. auch dann nicht, wenn sie unvollständig oder gar nicht erbracht wurden

Notbetreuung

Für Eltern, die in Bereichen von kritischen Infrastrukturen beruflich tätig und dort unabkömmlich sind und außerdem keine Betreuung durch das andere Elternteil oder die Partnerin/ den Partner möglich ist , bietet natürlich auch unsere Schule weiterhin eine Notbetreuung an. Hiervon werden insbesondere die Kinder der Klassen 5 und 6 erfasst.

Das aktuelle Formular zum Nachweis des Betreuungsbedarfs finden Sie unter der Rubrik„Notbetreuung“.

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html

Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular an: sekretariat1@gsrnet.de und nehmen Sie außerdem telefonisch Kontakt unter 02226/158597 mit uns auf.

Wir freuen uns auf die Rückkehr aller unserer Schülerinnen und Schüler an die Schule und alle hoffen, dass uns dies mit einer besonnenen Planung und entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen sowie einem verantwortungsbewusstem Umgang aller Beteiligten miteinander gut gelingen wird.

Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Gesundheit, Durchhaltekraft und Humor, um alle anfallenden Anforderungen gut bewältigen zu können!

Im Namen des Schulleitungsteams und des gesamten Kollegiums

grüßt Sie herzlich

Elke Dietrich-Rein, Schulleiterin

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